Wie komme ich zur finanziellen Unterstützung für mein Studium? Wer hat Anspruch darauf und wie hoch fällt sie aus? Hier findest du einen Überblick über alle wichtigen Förderungen für Studenten in Österreich: Studienbeihilfe, Familienbeihilfe, Selbsterhalterstipendium und mehr.
Studienbeihilfe: Abhängig vom Elterneinkommen
Die klassische Studienbeihilfe richtet sich nach dem Einkommen deiner Eltern und der Anzahl deiner Geschwister.
Voraussetzungen
- Einkommen der Eltern: Je niedriger, desto höher die Beihilfe
- Geschwister: Mehr Geschwister = höhere Beihilfe
- Studienerfolg: Nachweise erforderlich
- Studiendauer: Maximal 1 Semester über Mindeststudiendauer
- Alter: Studienbeginn vor dem 30. Lebensjahr
- Studienwechsel: Maximal zweimal gewechselt
- Kein gleichwertiges Studium: Kein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium
Antragsfristen
Wintersemester: 20. September - 15. Dezember
Sommersemester: 20. Februar - 15. Mai
Berechne deine Beihilfe: stipendienrechner.at
Zusätzliche Zuschüsse
- Fahrtkostenzuschuss: Für den täglichen Weg zur Uni
- Heimkostenzuschuss: Wenn Eltern min. 200 km entfernt wohnen
- Studienbeitragserstattung: Z.B. für FH-Studierende
Familienbeihilfe: Bis zum 24. Lebensjahr
Als Student haben deine Eltern (oder du selbst) Anspruch auf Familienbeihilfe bis zu deinem 24. Lebensjahr.
Voraussetzungen
- Studium innerhalb der Mindeststudiendauer
- Plus Toleranzsemester pro Studienabschnitt
Höhe (Stand 2026)
- Ab 19 Jahren: ca. 165-175 Euro pro Monat
- Für jedes Geschwisterkind fällt sie höher aus
Verlängerter Anspruch
Höheren bzw. verlängerten Anspruch auf Studien- und Familienbeihilfe hast du als Studierender mit Kind und als Studierender mit Behinderung.
Selbsterhalterstipendium: Nach 4 Jahren Arbeit
Du möchtest nach einigen Jahren Berufserfahrung wieder studieren? Das Selbsterhalterstipendium ist für dich!
Voraussetzungen
- Mindestens 4 Jahre gearbeitet mit min. 8.580 Euro Jahresverdienst
- Bundesheer-/Zivildienstzeit zählt dazu
- Höchstalter bei Studienbeginn: 30 Jahre (bis 35 bei längerer Arbeit oder Kind)
Höhe
- Bis zu 8.580 Euro jährlich
- Höher bei Kindern oder Behinderung
- Niedriger bei eigenem Einkommen oder Familienbeihilfe
- Ab 24 Jahren: +20 Euro monatlich
- Ab 27 Jahren: +40 Euro monatlich
Das Stipendium ist unabhängig vom Elterneinkommen!
Studienabschluss-Stipendium
Stehst du kurz vor dem Studienabschluss und pausierst dafür deinen Job?
Voraussetzungen
- Nur noch wenige Prüfungen oder Abschlussarbeit ausständig
- Job pausiert oder aufgegeben
- Keine Studienbeihilfe oder Selbsterhalterstipendium erhalten
- Jünger als 40 Jahre
- Mindestens 3 Jahre halbtags gearbeitet
Höhe
700 - 1.200 Euro pro Monat, abhängig vom Vorjahreseinkommen.
Steuerliche Absetzbarkeit
Studierst und arbeitest du gleichzeitig? Dann kannst du Studienkosten steuerlich absetzen!
Als Werbungskosten absetzbar:
- Studiengebühren
- Fachliteratur
- Computer und Software
- Fahrtkosten zur Uni
- Kursgebühren
Geltend machen kannst du diese Kosten bei der Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich).
Unterstützung in Härtefällen
Als Studienbeihilfen-Bezieher in besonderen Härtefällen gibt es zusätzliche Zuschüsse für:
- Verpflichtende Auslandsexkursionen
- Fahrtkosten bei Studien an mehreren Orten
- Studien an bestimmten Fernunis
Häufige Fragen zu Studienförderungen
Wer hat Anspruch auf Studienbeihilfe?
Studienbeihilfe bekommst du abhängig vom Einkommen deiner Eltern, der Anzahl deiner Geschwister und deinem Studienerfolg. Du darfst maximal ein Semester über der Mindeststudiendauer liegen und musst das Studium vor dem 30. Lebensjahr begonnen haben.
Was ist das Selbsterhalterstipendium?
Das Selbsterhalterstipendium ist für Studierende, die mindestens 4 Jahre gearbeitet und dabei jährlich mindestens 8.580 Euro verdient haben. Es beträgt bis zu 8.580 Euro pro Jahr und ist unabhängig vom Elterneinkommen.
Bis wann bekomme ich Familienbeihilfe?
Als Student hast du Anspruch auf Familienbeihilfe bis zum 24. Lebensjahr, solange du innerhalb der Mindeststudiendauer plus Toleranzsemester liegst. Bei Behinderung oder mit Kind kann der Anspruch länger bestehen.
Kann ich Studienbeihilfe und Familienbeihilfe gleichzeitig bekommen?
Ja! Studienbeihilfe und Familienbeihilfe können gleichzeitig bezogen werden. Die Familienbeihilfe wird aber bei der Berechnung der Studienbeihilfe berücksichtigt.
Was passiert, wenn ich die Mindeststudienzeit überschreite?
Du hast ein Toleranzsemester pro Studienabschnitt. Überschreitest du auch dieses, verlierst du den Anspruch auf Studienbeihilfe und möglicherweise auch auf Familienbeihilfe.
Wie oft darf ich das Studium wechseln?
Du darfst das Studium maximal zweimal wechseln, um weiterhin Anspruch auf Studienbeihilfe zu haben. Jeder Wechsel muss spätestens nach dem zweiten Semester erfolgen.
Zählt die Studienbeihilfe als Einkommen?
Ja, die Studienbeihilfe zählt zum Einkommen - z.B. bei der Berechnung für Wohnbeihilfe. Sie ist aber steuerfrei.
Wo beantrage ich Studienbeihilfe?
Online auf stipendium.at oder bei der zuständigen Stipendienstelle. Die Bearbeitung dauert einige Wochen - plane entsprechend!
Kann ich neben der Studienbeihilfe arbeiten?
Ja, aber es gibt Zuverdienstgrenzen. Verdienst du zu viel, kann sich die Beihilfe reduzieren. Informiere dich über die aktuellen Grenzen auf stipendium.at.
Was ist der Unterschied zwischen Studienbeihilfe und Stipendium?
Studienbeihilfe ist die staatliche Förderung abhängig vom Elterneinkommen. Stipendien können zusätzlich von Unis, Stiftungen oder Unternehmen vergeben werden - oft basierend auf Leistung, nicht auf Bedürftigkeit.
Wichtige Links
- stipendium.at - Alle Infos zu Studienbeihilfe
- stipendienrechner.at - Beihilfe berechnen
- Finanzamt - Familienbeihilfe
Fazit: Informiere dich frühzeitig
Es gibt viele Möglichkeiten, dein Studium zu finanzieren. Informiere dich früh über deine Optionen und halte die Fristen ein. Besonders wichtig: Dokumentiere deinen Studienerfolg und achte auf die Mindeststudiendauer!