Als Student hast du die Chance, zusätzlich zur Studienbeihilfe auch Wohnbeihilfe zu beantragen. Sie soll einkommensschwachen Menschen ermöglichen, ihre Miete zu zahlen - und dazu zählen in vielen Fällen auch Studierende. Hier erfährst du alles über Voraussetzungen, Höhe und Beantragung der Wohnbeihilfe für Studenten in Wien.
Wichtig zu wissen
Die Wohnbeihilfe in Wien soll Studenten unterstützen, die ihren Haushalt selbst finanzieren können und wollen. Daher ist ein Mindesteinkommen notwendig!
Wovon hängt die Wohnbeihilfe ab?
Grundsätzlich hängt der Anspruch und die Höhe der Wohnbeihilfe ab von:
- Haushaltseinkommen: Das Einkommen aller Personen im Haushalt
- Wohnungsgröße: Es gibt eine "angemessene Nutzfläche" pro Person
- Wohnungsaufwand: Ein Teil dessen, was du fürs Wohnen bezahlst
Wann kann ich den Antrag stellen?
Du kannst Wohnbeihilfe beantragen, sobald:
- Du den Mietvertrag abgeschlossen hast
- Die Wohnung dein Hauptwohnsitz ist
- Du die erste Miete bezahlt hast
Die wichtigsten Fragen zur Wohnbeihilfe
Kann ich Wohnbeihilfe fürs Studentenheim beantragen?
Nein. Bewohner von Studentenheimen sind von der Wohnbeihilfe ausgenommen.
Kann ich Wohnbeihilfe für eine Mietwohnung beantragen?
Ja. In Wien kannst du Wohnbeihilfe für deine Mietwohnung und in Ausnahmefällen auch für eine Eigentumswohnung erhalten.
Kann ich Wohnbeihilfe für eine WG beantragen?
Ja! Auch für das Wohnen in einer WG kannst du Wohnbeihilfe beziehen.
Voraussetzungen:
- Du stehst im Mietvertrag
- Du führst alle Mitbewohner und ihre Einkommen im Antrag an (egal ob Haupt- oder Nebenwohnsitz)
- Nur du als Mieter kannst die Beihilfe beantragen und beziehen
Achtung bei großen WGs!
Das Haushaltseinkommen aller Bewohner wird zusammengezählt. Bei großen WGs kann das maximale Einkommen schnell überschritten werden.
Wohnung von Verwandten - geht das?
Grundsätzlich nein. Wenn der Eigentümer deiner Wohnung ein Verwandter ist (Oma, Onkel, Cousin, etc.), hast du keinen Anspruch.
Ausnahme: Die Wohnung wurde mit öffentlichen Geldern gebaut oder saniert und mit der Miete wird ein Förderungskredit zurückgezahlt.
Das Mindesteinkommen
Bekomme ich Wohnbeihilfe ohne Einkommen?
Leider nein. Du musst zumindest das monatliche Mindesteinkommen verdienen:
| 1 Person | ca. 885-950 Euro |
| 2 Personen | ca. 1.330 Euro |
| Weitere Personen | Abstufungen |
Aktuelle Beträge auf wien.gv.at prüfen!
Was zählt zum Einkommen?
- Studienbeihilfe: Ja, zählt dazu
- Stipendien: Ja, zählen dazu
- Familienbeihilfe: Ja, wenn du sie bekommst (auch von Eltern überwiesen)
- Arbeitseinkommen: Ja
Früher gearbeitet, jetzt nur Student?
Gut für dich! Wenn du in den letzten zehn Jahren zumindest ein Jahr durchgehend das damalige Mindesteinkommen verdient hast, hast du auch Anspruch, obwohl du jetzt "nur noch" studierst.
Eltern zahlen die Miete - geht das?
Nein. Du musst die Wohnungskosten selbst tragen.
Tipp
Belege bei deinem Antrag, dass DU deine Miete selbst bezahlst. Lege z.B. einen Kontoauszug bei, der die Überweisung von deinem Konto zeigt.
Die Wohnungsgröße
Die Höhe der Wohnbeihilfe hängt von der "angemessenen Nutzfläche" ab:
| 1 Person | 50 m² |
| 2 Personen | 70 m² |
| Jede weitere Person | +15 m² |
Ist deine Wohnung größer? Dann wird nur die angemessene Größe für die Berechnung herangezogen.
Weitere wichtige Infos
Wie lange gilt die Wohnbeihilfe?
Eine bewilligte Wohnbeihilfe erhältst du maximal zwei Jahre lang. Danach musst du einen neuen Antrag stellen.
Was zählt zum Wohnungsaufwand?
Nicht alles, was du fürs Wohnen zahlst, zählt:
- Zählt: Mietzins (nach Richtwert berechnet)
- Zählt NICHT: Betriebskosten, Strom, Heizung
Austauschstudenten?
Wohnbeihilfe gibt es nur für:
- Österreichische Staatsbürger
- Ausländer, die mindestens 5 Jahre legal in Österreich gelebt haben
Häufige Fragen zur Wohnbeihilfe
Kann ich als Student Wohnbeihilfe in Wien bekommen?
Ja, als Student kannst du Wohnbeihilfe beantragen, wenn du ein regelmäßiges Mindesteinkommen hast und deine Wohnung selbst finanzierst. Studentenheimbewohner sind ausgenommen. Studienbeihilfe und Familienbeihilfe zählen zum Einkommen.
Bekomme ich Wohnbeihilfe für eine WG?
Ja, auch für eine WG kannst du Wohnbeihilfe beziehen. Voraussetzung: Du stehst im Mietvertrag und gibst alle Mitbewohner mit ihren Einkommen im Antrag an. Nur der Hauptmieter kann die Beihilfe beantragen.
Wie hoch ist das Mindesteinkommen für Wohnbeihilfe?
Das monatliche Mindesteinkommen für eine Einzelperson liegt bei etwa 885-950 Euro (Wert regelmäßig prüfen!). Studienbeihilfe, Familienbeihilfe und Stipendien zählen zum Einkommen dazu.
Bekomme ich Wohnbeihilfe im Studentenheim?
Nein, Bewohner von Studentenheimen sind von der Wohnbeihilfe ausgenommen. Die Beihilfe gibt es nur für Mietwohnungen.
Wie hoch ist die Wohnbeihilfe?
Die Höhe hängt vom Haushaltseinkommen, der Wohnungsgröße und dem Wohnungsaufwand ab. Du kannst deine individuelle Beihilfe auf wien.gv.at berechnen.
Wie lange bekomme ich Wohnbeihilfe?
Eine bewilligte Wohnbeihilfe gilt maximal zwei Jahre. Danach musst du einen neuen Antrag stellen und deine aktuelle Situation erneut nachweisen.
Was brauche ich für den Antrag?
Mietvertrag, Meldebestätigung, Einkommensnachweise (aller Haushaltsmitglieder), Kontoauszüge als Beleg für Mietzahlungen, eventuell Studienbeihilfe-Bescheid, bei WG: Dokumente aller Mitbewohner.
Kann ich Wohnbeihilfe und Studienbeihilfe gleichzeitig beziehen?
Ja, das ist möglich und auch üblich. Die Studienbeihilfe wird bei der Berechnung der Wohnbeihilfe als Einkommen berücksichtigt.
Wo beantrage ich die Wohnbeihilfe?
Online auf wien.gv.at oder persönlich bei der MA 50 (Wiener Wohnbauförderung). Der Online-Antrag ist meist schneller und bequemer.
Was passiert, wenn sich mein Einkommen ändert?
Du musst wesentliche Änderungen (Einkommen, Haushaltsgröße, Umzug) melden. Die Beihilfe kann dann neu berechnet werden - nach oben oder unten.
Wohnbeihilfe beantragen
So geht's
- Unterlagen sammeln (Mietvertrag, Einkommensnachweise, etc.)
- Online auf wien.gv.at beantragen
- Oder persönlich bei der MA 50
- Auf Bescheid warten
Fazit
Die Wohnbeihilfe kann eine wichtige finanzielle Entlastung für Studierende sein. Prüfe, ob du die Voraussetzungen erfüllst - besonders das Mindesteinkommen. Die Kombination aus Studienbeihilfe, Familienbeihilfe und Nebenjob reicht oft aus, um den Anspruch zu erreichen.