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Abenteuer Leben. Studium. Beruf. © Sarah Staber & Stephanie Briegl / MEINPLAN.at
19.11.2019 | Sparen

Studienbeihilfe und andere Förderungen: Ein Überblick

Wie komm ich zur finanziellen Unterstützung für mein Studium? Wer hat Anspruch darauf und wie hoch fällt sie aus? Studienbeihilfe, Stipendium & Co. auf einen Blick.

In Österreich gibt es als Student an Universitäten, Fachhochschulen und Akademien Möglichkeiten, finanzielle Zuschüsse zu erhalten. Es gelten jeweils Altersbeschränkungen und Studienerfolge sind Voraussetzung.

 

  • Studienbeihilfe: abhängig vom Einkommen der Eltern

Unter bestimmten Voraussetzungen erhältst du Studienbeihilfe. Ob du Anspruch hast und wie hoch sie ausfällt, hängt u.a. vom Einkommen deiner Eltern und der Anzahl deiner Geschwister ab. Außerdem brauchst du Studienerfolgsnachweise und darfst die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als ein Semester überschreiten. Du musst das Studium zudem beginnen, bevor du 30 Jahre alt bist, kein gleichwertiges Bachelor- oder Diplomstudium absolviert haben und darfst das Studium nicht öfter als zweimal gewechselt haben.

 

Beantragen kannst du die Studienbeihilfe jeweils zwischen 20. September und 15. Dezember und zwischen 20. Februar und 15. Mai.

 

Detaillierte Informationen und Ausnahmeregelungen kannst du unter www.stipendium.at nachlesen. Die Höhe deiner Studienbeihilfe kannst du unter www.stipendienrechner.at ausrechnen.

 

  • Studienbeihilfen-Zuschüsse für Fahrtkosten oder Studienbeiträge

Für deine Öffi-Fahrt auf die Uni kannst du einen Fahrtkostenzuschuss beantragen bzw. einen Heimkostenzuschuss, wenn deine Eltern min. 200 km vom Studienort entfernt wohnen. Hast du einen Studienbeitrag zu zahlen (z.B. an einer Fachhochschule), kannst du ihn als Studienbeihilfenbezieher zurückerstattet bekommen.

 

  • Familienbeihilfe: Studenten unter 24 Jahren

Bis zum 24. Lebensjahr hast du als Student – korrekterweise deine Eltern – Anspruch auf Familienbeihilfe. Voraussetzung ist, dass du innerhalb der Mindeststudiendauer liegst bzw. innerhalb des Toleranzsemesters, das pro Studienabschnitt gewährt wird.

 

Ab 19 Jahren beträgt die Familienbeihilfe 165,10 Euro pro Monat (Stand 2019), für jedes anspruchsberechtigte Geschwisterkind fällt sie höher aus.

 

Weitere Informationen findest du beim Ministerium oder beim Finanzamt deines Wohnsitzes.


 

Höheren bzw. verlängerten Anspruch auf Studien- und Familienbeihilfe hast du als Studierender mit Kind und als Studierender mit Behinderung.

  • Selbsterhalterstipendium: Nach Min. 4-jährigem Einkommen

Du möchtest nach einigen Jahren Berufserfahrung wieder studieren? Dank des Selbsterhalterstipendiums kannst du jährlich 8.580 Euro fürs Studieren erhalten. Wenn du Kinder oder eine Behinderung hast, ist der Betrag höher; hast du ein eigenes Einkommen oder bekommst zusätzlich auch Familienbeihilfe, fällt der Betrag niedriger aus.

 

Hast du bereits vier Jahre gearbeitet und pro Jahr mindestens 8.580 Euro verdient, hast du Anspruch auf dieses Selbsterhalterstipendium, um dir dein Studium zu finanzieren. Auch die Zeit deines Dienstes beim Bundesheer oder Zivildienst kannst du dafür einrechnen. Um das Stipendium zu erhalten, darfst du zu Beginn des Studiums maximal 30 Jahre alt sein. Hast du bereits länger gearbeitet oder ein Kind bekommen, kannst du bis zu 35 Jahre alt sein.

 

Das Stipendium wird monatlich ausbezahlt. Hast du das 24. Lebensjahr beendet, bekommst du monatlich 20 Euro mehr, ab dem 27. Lebensjahr 40 Euro mehr.

 

Detaillierte Informationen und Ausnahmeregelungen kannst du unter www.stipendium.at nachlesen. Die Höhe deiner Studienbeihilfe kannst du unter www.stipendienrechner.at ausrechnen.

 

  • Studienabschluss-Stipendium: kurz vor Studienende

Stehst du kurz vor Studienabschluss – hast nur wenige Prüfungen bzw. die Abschlussarbeit ausständig – und pausierst dafür deinen Job? Dann hast du Anspruch auf das Studienabschluss-Stipendium, sofern du weder Studienbeihilfe noch das Selbsterhalterstipendium bekommen hast und jünger als 40 Jahre alt bist. Zudem musst du mindestens drei Jahre zumindest halbtags gearbeitet haben.

 

Das Stipendium beträgt zwischen 700 und 1.200 Euro pro Monat und hängt von deinem Einkommen im Vorjahr ab. Weitere Informationen auf www.stipendium.at.

 

  • Steuerliche Absetzbarkeit: Bildungskosten absetzen

Studierst und arbeitest du gleichzeitig, kannst du die Ausgaben, die mit dem Studium zusammenhängen, steuerlich absetzen. Beim Steuerausgleich – der sogenannten Arbeitnehmerveranlagung – kannst du diese Kosten als Werbungskosten geltend machen.

 

Detaillierte Informationen zu den Werbungskosten listet das Finanzministerium auf.

 

  • Unterstützung in Härtesituationen

Als Studienbeihilfen-Bezieher in "besonderen Härtefällen" hast du Anspruch auf weitere Zuschüsse. Dazu gehören zum Beispiel verpflichtende Auslandsexkursionen oder Fahrtkosten bei Studien an mehreren Orten.

 

Außerdem gibt es Unterstützung für Studien an der der Fernuniversität in Hagen, der Hamburger Fernhochschule (HFH) und der Open University London (OUL) (Stand 2019), sowie an der Privatuniversität Webster University Vienna.

 

Informationen zum Anspruch und Ablauf des Antrags findest du auf www.stipendium.at.

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